Ein verloren gegangener oder gestohlener bzw. unterschlagener Führerschein gilt noch lange nicht als verlorene Fahrerlaubins....oder ?
Nur mal um die Gerüchteküche zum abkühlen zu bringen, es gibt vieles anderes für die besagte ....
Nur mal um die Gerüchteküche zum abkühlen zu bringen, es gibt vieles anderes für die besagte ....